Gartenfachberatung

Unser Gartenfachberater, Michael Gilewsky, steht Euch mit Rat und Tat zur Seite. Pflanzenschutz, Schnittmaßnahmen, Schädlinge, Fruchtfolge, Sortenauswahl - zu diesen Themen könnt Ihr Euch gerne an Michael wenden.


Neue Gartentipps: 

Kaum lugen Porree, Zwiebeln und Möhren hervor, machen sich schon die ersten Schädlinge daran zu schaffen. Vor allem die Möhren- und Zwiebelfliegen können hier einen erheblichen Schaden anrichten, denn die Larven der Schädlinge fressen sich durch das ganze Gemüse. Dabei hinterlassen sie in der Regel gut sichtbare Fraßgänge, die das Gemüse nicht mehr sonderlich appetitlich aussehen lassen. 
 
Unser Tipp:
Als Schutz vor Möhren- und Zwiebelfliegen oder Raupen empfiehlt es sich, Jungpflanzen und Beete mit Gemüsenetzen abzudecken. So können Sie verhindern, dass die Schädlinge ihre Eier ablegen und einen erheblichen Schaden anrichten.

​Mehr Gartentipps zu diesem Thema:

Gemüse und seine Schädlinge

Fruchtfolge beim Gemüseanbau: mehr Ernte, weniger Schädlinge


(Quelle: www.gartentipps.de)



Verbot von Kirschlorbeer in unseren Gärten

Der Vorstand des Stadtverbandes Essen hat unter Einbeziehung von Fachleuten beschlossen, ein Verbot für die Anpflanzungen von Kirschlorbeer-Pflanzen auszusprechen.

Der NABU Bremen warnt vor dieser „hochgiftigen ökologischen Pest“, die dieser Strauch für die Natur darstellt. „Wer Kirschlorbeerhecken pflanzt, begeht ein Verbrechen an der Natur“, stellt der Geschäftsführer des NABU Bremen, Sönke Hofmann, klar, „selbst eine Betonmauer ist ökologisch wertvoller, auf ihr wachsen mit der Zeit wenigstens Moose und Flechten.“ So hat auch der Botanische Sondergarten in Hamburg unter Einbeziehung der Umwelt-u. Naturschutzverbände den Kirschlorbeer zur Giftpflanze des Jahres 2013 gewählt.

Auch der Kreisverband Oberhausen hat den Kirschlorbeer bereits für seine Kleingärten verboten.

Aus ökologischen Gesichtspunkten hat der Vorstand des Stadtverbandes Essen deshalb folgende Maßnahmen zum Kirschlorbeer beschlossen:

§  Ab sofort besteht ein generelles Verbot für Neuanpflanzungen von Kirschlorbeer in allen dem Stadtverband Essen zugehörigen Kleingärten und Gartenanlagen.

§  Ab 01.12.2020 müssen bei Gartenaufgabe vorhandene Kirschlorbeer-Pflanzen durch den abgebenden Altpächter auf seine Kosten von der Parzelle entfernt werden.

§  Ab 01.12.2020 wird Kirschlorbeer in den Wertermittlungen nicht mehr berücksichtigt, der scheidende Pächter erhält keine Entschädigung (Gleichstellung mit Thuja).

§  Neuanpflanzungen von Kirschlorbeer im Begleitgrün der Anlagen sind ab sofort untersagt.




Pflanzen mit großen, schweren Blütenköpfen wie z.B. Sonnenblumen und Dahlien leiden jetzt besonders unter starkem Regen und Sommergewittern. Binden Sie diese Blumen deshalb am besten hoch und stützen Sie die Köpfe, damit sie nicht abknicken.