


14.03.2026
Beginn: 15:00 Uhr
Tagesordnung
Hinweis: Ergänzende Anträge sind bis zwei Wochen vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen. Später eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:
Bitte steckt die Feuerwehrpfähle ausschließlich in die dafür vorgesehenen Bodenhülsen.
Nach dem Rausfahren stellt sie bitte wieder zurück an ihren Platz.
So bleibt die Zufahrt gesichert und im Notfall frei zugänglich.
Danke für eure Mithilfe!.

Die Infotafel in der unteren Kleingartenanlage hat einen neuen, besser sichtbaren Standort bekommen. Sie befindet sich jetzt in unmittelbarer Nähe des Hauptwegs, sodass sie von allen Besucherinnen und Besuchern sowie von den Gartenmitgliedern leichter wahrgenommen werden kann.
Durch die neue Platzierung ist es deutlich einfacher, sich über aktuelle Termine, wichtige Hinweise und Neuigkeiten rund um die Kleingartenanlage zu informieren. Die Tafel ist gut erreichbar, ohne dass man dafür einzelne Parzellen betreten muss.

Die Kompostanlage ist keine Müllkippe. Bitte nur Grünschnitt entsorgen – kein Plastik, Glas, Steine, Bauschutt oder Holzreste.
Grünabfälle bitte ganz nach oben fahren und mit der Grabegabel verteilen. Laufbohlen dürfen nicht zugeschüttet werden (Rutschgefahr).
Die Gartenfreunde, die sich um die Kompostecke kümmern, achten darauf, dass nur Grünes entsorgt wird. Falsch abgelegter Abfall wird wieder entfernt. Bitte haltet Ordnung!

Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten sollen Erholung ohne Lärm und lästige Nebengeräusche gewährleisten.
Ruhezeiten helfen dabei, dass sich alle entspannen können.
In diesen Zeiten bitten wir dich, auf laute Arbeiten oder Musik zu verzichten.
Wenn du einmal feiern möchtest, sag deinem Nachbarn vorher Bescheid, ein offenes Wort wirkt oft Wunder.
An Sonn- und Feiertagen herrscht für die Nutzung lärmrelevanter Geräte grundsätzlich ein Betriebsverbot.
Lärmrelevante Geräte sind z.B. Rasenmäher, Heckenscheren, Bohrmaschinen etc. und dürfen von Montag bis Freitag nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20:00 Uhr genutzt werden,
wobei die Mittagsruhe in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu gewährleisten ist.
An Samstagen gilt die Nutzungszeit von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr;
an jedem 1. Und 3. Samstag im Monat noch zusätzlich von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Ein schonender Form- und Pflegeschnitt der Hecken ist ganzjährig erlaubt.
Innenhecke: 1,20 m
Außenhecke: 2,50 m
Nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar dürfen Hecken radikal zurückgeschnitten oder entfernt werden.
Wasser wird jedes Jahr am 2. Samstag im März aufgedreht und am 2. Samstag im November wieder abgedreht!
Robuste Klassiker. Lavendel, Stauden, Beerensträucher. Die verzeihen Fehler. Exoten sehen cool aus, sind aber oft reine Diven.
Wer einem Kleingartenverein beitritt, sollte wissen, dass damit auch Pflichten verbunden sind.
Jeder Pächter ist verpflichtet, monatlich eine Stunde Gemeinschaftsarbeit zu leisten.
Das entspricht insgesamt 12 Stunden pro Jahr. In dieser Zeit werden zum Beispiel Wege und
Grünflächen gepflegt sowie allgemeine Arbeiten in der Gartenanlage erledigt.
Darüber hinaus lebt ein Verein vom Miteinander. Ein Kleingarten ist kein Ort, an dem man sich komplett von allem abschottet.
Natürlich darf jeder seine Zeit im Garten genießen und auch für sich sein. Trotzdem profitieren alle davon,
wenn man sich gegenseitig unterstützt, Erfahrungen austauscht oder einfach mal gemeinsam zusammensitzt.
Ein gutes Vereinsleben entsteht durch Engagement, Offenheit und ein respektvolles Miteinander.
Die Kosten für einen Kleingarten werden oft unterschätzt, da sie stark von Zustand und Nutzung abhängen.
Für die Übernahme einer gepflegten Parzelle von einem scheidenden Pächter fallen in der Regel einmalige Kosten zwischen 2.500 € und 5.500 € an.
Zusätzlich entstehen laufende Kosten. Im Durchschnitt liegt die jährliche Abrechnung bei etwa 250 € bis 550 €. Darin enthalten sind unter anderem:
Weitere Ausgaben, zum Beispiel für Gartengeräte, Pflanzen oder Instandhaltung, sind darin nicht enthalten und kommen je nach Bedarf zusätzlich hinzu.